GENERAL
CHARTER BEDINGUNGEN
1. Zahlung
Der Mieter ist verpflichtet 50% der Gesamtsumme
3 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu
zahlen. Der Rest ist 4 Wochen vor der
Abfahrt fällig. Die Zahlung kann in bar
( EURO, USD usw. ) oder durch Banküberweisung
erfolgen. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet
die Liste mit dem Namen und Anschriften
aller mitfahrenden Personen 4 Wochen vor
der Abfahrt zu übergeben.
2. Mietgebühr
Die Mietgebühr beinhaltet die Verwendung
des Schiffes mit der dazugehörigen Ausrüstung.
Das Schiff wird dem Mieter mit der Besatzungsmannschaft
(Kapitän, Koch, Segler ), vollen Wasser
und Sprittanks, seetauglich und sauber,
vorbereitet für die 7-tägige Fahrt übergeben.
Der Kapitän Ist verpflichtet die Passagierliste
gem. der vorgelegten Reisedokumenten vorzubereiten.
Der Mieter ist verpflichtet diese Liste
zu unterzeichnen.
3. Charterrechte
Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff
in seetauglichem Zustand zu übergeben.
Falls der Vermieter das Schiff zum vereinbarten
Zeitpunkt nicht übergeben kann, muß ein
Anderes (gleichwertiges oder besseres)
muß bereitgestellt werden. Der Mieter
kann, für die Tage an denen das Schiff
nicht verfügbar war, Schadensersatz fordern.
Desweiteren kann der Mieter den Vertrag
stornieren, und Schadenersatz fordern
für die Tage an denen das Schiff nicht
verfügbar war.
Es bestehen keine weitere Schadenersatzmöglichkeiten.
Der Mieter ist berechtigt, das Schiff
gemeinsam mit dem Kapitän auf die seetauglichkeit
zu überprüfen, und ob die Ausrüstung laut
Liste in gutem Zustand ist. Eventuelle
unbedeutende Fehler am Schiff oder Ausrüstung,
die nicht die Sicherheit des Schiffes
beeinträchtigen, geben dem Mieter kein
Recht einer Preisreduzierung.
4. Depot
Nach der Übergabe ist ein Depot von EURO
1.000 fällig - zahlbar nur in bar.
5. Versicherung
Das Schiff ist gegen Dritte versichert.
Alle Passagiere sind Unfallversichert.
6.
Die Haftung des Mieters
Für
Mieters Tun und/oder Unterlassen für Angelegenheiten
welche im Verantwortungsbereich des Vermieters
stehen, werden die Kosten aus solcher
Handlung dem Vermieter ersetzt. Der Mieter
ist Insbesonders verantwortlich für den
Fall einer offiziellen Durchsuchung in
einer strafbaren Handlung. Die Kosten
für etwaige Schäden am Schiff oder Ausrüstung,
die vom Mieter verursacht wurden, sind
vom Mieter zu ersetzen bzw. vom Depot
abzuziehen.
7. Die Verantwortung des Mieters
Der Mieter ist, nach Absprache mit dem
Kapitän, verpflichtet nur innerhalb der
kroatischen Gewässer zu segeln. Jede Ausnahme
bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
Jede Gefahr ist zu vermeiden. Der Mieter
ist verpflichtet zu respektieren: etwaige
Befehle des Kapitäns, Zoll- und andere
Vorschriften, sowie ein sorgsames Umgehen
mit dem Schiff und der Ausrüstung.
8.Rechte
und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat das Recht 15 Tage vor
dem vereinbarten Abfahrtstermin vom Vertrag
zurückzutreten. Eine bereits geleistete
Vorauszahlung wird selbstverständlich
rückerstattet.
Der Kapitän wird auf die Wünsche des Mieters
bezüglich der Segelroute eingehen. Es
werden 2 Mahlzeiten täglich serviert (eine
davon ist ein Fuschgericht), die Getränke
werden laut Preisliste abgerechnet. Das
Mitbringen von Getränken ist verboten.
Um ein Hund an Bord mitzunehmen, bedarf
es die Zustimmung aller Passagiere.
9.Storno
des Vertrages
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt
(nur in schriftlicher Form möglich), kann
er seine Rechte und Pflichten an eine
dritte Person übertragen. Sollte er dies
nicht tun, werden die Stornogebühren von
der Anzahlung wie folgt abgezogen:
2 Monate vor Abfahrtstermin: 30% der Mietkosten
1 Monat vor dem Abfahrtstermin: 50% der
Mietkosten
15 Tage vor dem Abfahrtstermin: 100% der
Mietkosten
10.
Beschwerden
Beschwerden werden nur in schriftlicher
Form berücksichtigt.
11.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die nicht außergerichtlich
beseitigt werden können, ist das Gericht
des Vermieters zuständig.